Als Orientierung gilt das Verursacherprinzip. Ein Schließzylinder, der über die Jahre schlicht verschlissen ist, gehört in der Regel zur Instandhaltung und damit zur Sache des Vermieters. Wer dagegen den Schlüssel mit Gewalt gedreht, verbogen oder abgebrochen hat, steht anders da.
Ist ein Schlüssel verschwunden, ist das dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu melden; ob eine ganze Schließanlage getauscht wird, entscheidet nicht der Mieter. Das alles ist eine Orientierung und kein Ersatz für Rechtsberatung — Mietvertrag und Einzelfall gehen vor.
Sagen Sie deshalb am Telefon, ob Sie Mieter, Eigentümer oder Verwaltung sind. Dann wird der Beleg von vornherein so ausgestellt, dass er der Gegenseite genügt.