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Ratgeber nach einem Einbruch

Wann zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Zwei Dinge entscheiden fast immer: ob jemand gewaltsam eingedrungen ist und ob der Vorfall angezeigt wurde. Alles Weitere ist Dokumentation — und die beginnt, bevor Sie in der Wohnung irgendetwas anfassen.

Kurz gesagt: Eine Hausratversicherung greift nach einem Einbruch in der Regel dann, wenn jemand gewaltsam in Ihre Wohnung eingedrungen ist und Sie den Vorfall bei der Polizei angezeigt haben. Gewaltsam heißt, dass es eine Spur gibt — ein aufgehebelter Rahmen, ein abgebrochener oder aufgebohrter Schließzylinder, also der Teil mit dem Schlüsselloch, eine eingeschlagene Scheibe, ein aufgestemmtes Kellerfenster.

Fehlt diese Spur, wird es schwierig. Wer durch eine offen gelassene Terrassentür hereinspaziert, hat nichts überwunden, was ein Vertrag als Hindernis versteht. Dann liegt für den Versicherer kein Einbruchdiebstahl vor, sondern ein einfacher Diebstahl — und der ist in vielen Verträgen nur eingeschränkt mitversichert.

Was ersetzt wird, entscheidet Ihre Police, nicht diese Seite. Was wir beisteuern können, ist die Tür: die Sicherung schnellstmöglich, danach die Instandsetzung und ein Beleg, der benennt, was an ihr kaputt war.

Die ersten Schritte

Was in den ersten Stunden zählt

Nicht die Reihenfolge, die sich richtig anfühlt, sondern die, die Ihre Meldung später trägt. Aufräumen steht bewusst nicht darunter.

  1. Polizei rufen und Anzeige erstatten

    Ist der Einbruch frisch oder womöglich noch im Gange, gehört der erste Anruf der 110 — und zwar von draußen, nicht aus der Wohnung heraus. Die Anzeige ist keine Formsache: Ohne polizeiliches Aktenzeichen fehlt Ihrer Meldung die Grundlage.

  2. Den Versicherer informieren

    Melden Sie den Schaden unverzüglich, sobald Sie ihn bemerkt haben. In welcher Form das geschieht, steht in Ihren Bedingungen. Entscheidend ist, dass die Meldung früh kommt und nachvollziehbar bleibt.

  3. Die Stehlgutliste anlegen

    Die Stehlgutliste ist das Verzeichnis dessen, was fehlt: Gerät, Marke, Modell, wann angeschafft, wenn möglich die Seriennummer. Was Ihnen erst Tage später einfällt, wird nachgereicht — nicht verschwiegen und nicht dazuerfunden.

  4. Fotografieren, bevor jemand etwas anfasst

    Der aufgehebelte Rahmen, das herausgebrochene Schließblech, der zerstörte Zylinder, die Lage der Sachen im Raum: Bilder aus mehreren Abständen, solange nichts bewegt wurde. Diese Fotos ersparen Ihnen später Diskussionen.

  5. Erst danach die Tür sichern lassen

    Ist die Spurensicherung durch, muss die Wohnung wieder verschließbar werden. Dafür genügt ein Anruf: die Notsicherung über die Rufnummer bringt zuerst eine Tür, die wieder schließt. Die Instandsetzung folgt danach, und der Beleg gehört in dieselbe Mappe wie die Fotos.

Was ersetzt wird

Drei Arten von Schaden in einer Wohnung

Der Hausrat ist mehr als das Gestohlene. Was Ihr Vertrag davon trägt, steht in Ihren Bedingungen — was davon üblicherweise nebeneinandersteht, steht hier.

Was mitgenommen wurde

Alles Bewegliche in der Wohnung gehört zum Hausrat: Geräte, Kleidung, Schmuck, das Fahrrad im gemeinsamen Keller. Für Bargeld und Wertsachen gelten meist eigene Grenzen — die Zahlen dazu stehen ausschließlich in Ihrem Vertrag, niemals auf einer Website.

Was an Tür und Fenster zerstört wurde

Aufgehebelter Rahmen, gebrochenes Schließblech, zerstörter Zylinder, gesplittertes Türblatt: Schäden, die beim Eindringen entstehen, sind in vielen Hausratverträgen als Folge des Einbruchdiebstahls mitversichert — auch in einer Mietwohnung.

Was mutwillig beschädigt wurde

Aufgeschlitzte Polster, umgeworfene Schränke, Farbe an der Wand: Vandalismus im Zuge eines Einbruchs ist in den Bedingungen ein eigener Punkt. Halten Sie auch das im Bild fest, bevor Sie die erste Scherbe aufheben.

Fachbegriffe für den Schadenbericht — Falle, Riegel, Schließblech, Zylinder — stehen im Glossar. Wer sie in der Meldung benutzt, beschreibt dieselbe Tür wie unser Beleg.

Die eine Linie

Gewaltsam eingedrungen — oder einfach hereingekommen?

An dieser Unterscheidung hängt fast alles. Sie ist kein Wortspiel, sondern die Frage, ob jemand ein Hindernis überwinden musste und dabei eine Spur hinterlassen hat.

Spuren am Bauteil

Gewaltsames Eindringen

Jemand hat ein Hindernis überwunden und dabei etwas hinterlassen. Das ist der Fall, den die Bedingungen Einbruchdiebstahl nennen.

  • Hebelspuren am Rahmen oder an der Bandseite — der Seite, an der die Tür in den Angeln hängt.
  • Der Schließzylinder ist abgebrochen, herausgezogen oder aufgebohrt.
  • Eingeschlagene Scheibe, aufgestemmtes Kellerfenster, aufgebrochene Hof- oder Nebentür.
  • Geöffnet mit einem zuvor gestohlenen Schlüssel — auch das zählt in der Regel, wenn der Diebstahl belegt ist.

Kein Hindernis, keine Spur

Die offen gelassene Terrassentür

Wo nichts überwunden werden musste, fehlt genau das Merkmal, an dem die Deckung hängt. Der Schaden ist derselbe, die Bewertung eine andere.

  • Terrassentür offen, Wohnungstür nur zugezogen: Wer eintritt, bricht nichts auf.
  • Ein gekipptes Fenster gilt in aller Regel als offen, nicht als überwunden.
  • Der Schlüssel lag unter der Fußmatte, im Blumenkasten oder im Zählerkasten.
  • Bleibt die Anzeige aus, fehlt der Nachweis — auch dann, wenn die Spuren eindeutig sind.

Ein Unterschied, der am Telefon fast immer zuerst geklärt wird: zugefallen heißt, dass nur die Falle eingerastet ist — die schräge, gefederte Zunge, die beim Zuziehen einschnappt. Abgeschlossen heißt, dass der Riegel mit dem Schlüssel ausgefahren wurde. Eine nur zugezogene Tür lässt sich leichter überwinden als eine abgeschlossene, und für uns ist es der größte Unterschied im Aufwand überhaupt.

Zwei Verträge, zwei Zuständigkeiten

Hausrat oder Gebäude — wer trägt was?

Die Hausratversicherung deckt das Bewegliche in der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst: Mauerwerk, Fenster, fest eingebaute Türen. Nach einem Einbruch treffen beide aufeinander, weil die Tür zum Gebäude gehört, das Gestohlene dahinter aber zum Hausrat.

In der Praxis ist der Weg meist einfacher, als es klingt. Viele Hausratverträge übernehmen die Schäden, die an der Wohnungstür und am Schloss beim Einbruch entstehen, als Folge der Tat mit. Wer zur Miete wohnt, hat ohnehin nur einen Hausratvertrag — das Gebäude versichert die Eigentümerseite. Meldung und Beleg gehen deshalb zuerst an Ihren Hausratversicherer, Vermieter oder Verwaltung erfahren parallel davon.

Zwei Punkte gehen dabei oft unter. Erstens: Getauscht wird in aller Regel nur der Schließzylinder, nicht der Schlosskasten im Türblatt — das ist die Position, die Sie später auf dem Beleg wiederfinden. Zweitens: Gehört die Tür zu einer Schließanlage, entscheidet die Vermieterseite über einen Anlagentausch, nicht der Mieter; ein nach dem Einbruch fehlender Schlüssel ist meldepflichtig. Und noch eines: Ohne Sicherungskarte lässt sich ein geschützter Schlüssel bei keinem seriösen Betrieb nachbestellen.

Das alles ist eine Orientierung und kein Rechtsberatungsersatz. Was in Ihrem Fall gilt, entscheiden Ihre Police, Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.

Hand hält einen Profilzylinder

Was kostet die Sicherung meiner Tür?

Auch hier steht keine Zahl, und das hat denselben Grund wie überall auf dieser Seite: Ein aufgehebelter Rahmen an einer Gründerzeit-Wohnungstür in Striesen ist eine andere Arbeit als eine Wohnungstür in Prohlis, an der allein der Zylinder zerstört wurde. Der Aufwand entsteht aus dem, was tatsächlich kaputt ist — und er wird besprochen, bevor jemand ansetzt.

Am Telefon lassen wir Sie zuerst die Tür beschreiben: Wo sitzen die Spuren, lässt sich die Tür noch schließen, steckt der Zylinder fest? Im selben Gespräch klären wir, was auf dem Beleg für Ihre Versicherung stehen muss. Wo Sie uns erreichen, steht unter Kontakt für die Sicherung der Tür.

Kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung. Der Preis wird vor Arbeitsbeginn individuell vereinbart.

Danach

Zwei Wege, sobald die Spurensicherung durch ist

Was ersetzt wird, klärt Ihre Versicherung. Die Tür klären wir — erst zurück in einen schließenden Zustand, dann besser als vorher.

  • Instandsetzung nach dem Aufhebeln

    Rahmen, Schließblech, Beschlag und Zylinder wieder in einen Zustand bringen, in dem die Tür so schließt wie vorher — mit einem Beleg, der die einzelnen Positionen benennt.

    die aufgebrochene Tür instand setzen lassen

  • Nachrüsten, bevor es sich wiederholt

    Panzerriegel, Sicherheitszylinder mit Bohr- und Ziehschutz, Schutzbeschlag, ein stabiles Schließblech. Einbruchhemmend heißt verzögern, nicht verhindern; die Widerstandsklassen dazu regelt DIN EN 1627.

    Einbruchschutz nachträglich montieren lassen

Erst die Anzeige, dann die Tür

Sagen Sie uns, was an Ihrer Tür kaputt ist.

Ist die Polizei durch, braucht die Wohnung als Erstes ein Schloss, das wieder schließt — und Sie einen Beleg, der benennt, was daran ersetzt wurde. Wer sich vorher noch einlesen möchte, findet weitere Ratgeber rund um die Tür.