Die Hausratversicherung deckt das Bewegliche in der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst: Mauerwerk, Fenster, fest eingebaute Türen. Nach einem Einbruch treffen beide aufeinander, weil die Tür zum Gebäude gehört, das Gestohlene dahinter aber zum Hausrat.
In der Praxis ist der Weg meist einfacher, als es klingt. Viele Hausratverträge übernehmen die Schäden, die an der Wohnungstür und am Schloss beim Einbruch entstehen, als Folge der Tat mit. Wer zur Miete wohnt, hat ohnehin nur einen Hausratvertrag — das Gebäude versichert die Eigentümerseite. Meldung und Beleg gehen deshalb zuerst an Ihren Hausratversicherer, Vermieter oder Verwaltung erfahren parallel davon.
Zwei Punkte gehen dabei oft unter. Erstens: Getauscht wird in aller Regel nur der Schließzylinder, nicht der Schlosskasten im Türblatt — das ist die Position, die Sie später auf dem Beleg wiederfinden. Zweitens: Gehört die Tür zu einer Schließanlage, entscheidet die Vermieterseite über einen Anlagentausch, nicht der Mieter; ein nach dem Einbruch fehlender Schlüssel ist meldepflichtig. Und noch eines: Ohne Sicherungskarte lässt sich ein geschützter Schlüssel bei keinem seriösen Betrieb nachbestellen.
Das alles ist eine Orientierung und kein Rechtsberatungsersatz. Was in Ihrem Fall gilt, entscheiden Ihre Police, Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.