Steht eine Forderung in einem auffälligen Missverhältnis zu dem, was tatsächlich geleistet wurde, kann die Vereinbarung sittenwidrig sein. Deutsche Gerichte haben das für dieses Gewerk mehrfach festgestellt, gerade dort, wo eine Notlage ausgenutzt wurde. Sittenwidrig heißt: die Abrede ist angreifbar, auch wenn Sie unterschrieben haben.
Zu prüfen ist dabei nicht nur die Höhe, sondern die Methode. Wurde eine lediglich zugefallene Tür aufgebohrt, obwohl sich die Falle hätte zurückdrücken lassen, geht es nicht mehr um eine Rechnung, sondern um einen Schaden, den jemand verursacht hat. Deshalb der aufgehobene Zylinder und die Fotos.
Wird an der Tür Druck gemacht — wer nicht sofort zahlt, bekomme die Tür wieder verschlossen, oder der Weg wird versperrt —, ist das keine Verhandlung mehr, sondern Nötigung und damit ein Fall für die Polizei unter 110. Wählen Sie, solange die Person noch anwesend ist.
Das ist eine Orientierung und kein Ersatz für Rechtsberatung. Ihr Vertrag, der Einzelfall und Ihre Unterlagen entscheiden. Wer sich unsicher ist, lässt die Rechnung prüfen, bevor er sie ausgleicht.